CM Sportwagenvermietung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

CGMR Holding GmbH – Sportwagenvermietung

Gültig ab sofort

A.Mietvertrag, Mieter und berechtigte Fahrer

1. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung oder durch verbindliche Onlinebuchung zustande, die vom Vermieter per E-Mail bestätigt werden muss.

2. Für Mietverträge besteht kein Widerrufsrecht.

3. Mieter und berechtigte Fahrer müssen im Mietvertrag ausdrücklich benannt sein. Eine Überlassung an nicht berechtigte Dritte ist unzulässig und führt zum Wegfall des Versicherungsschutzes.

B.Allgemeines

1. Der Mieter hat bei Übergabe eine gültige Fahrerlaubnis, ein gültiges Zahlungsmittel sowie einen Personalausweis oder Reisepass mit Adressnachweis vorzulegen.

2. Das Fahrzeug wird in ordnungsgemäßem Zustand und mit vollem Tank übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben.

3. Der Mieter erklärt, zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises wirtschaftlich in der Lage zu sein.

4. Das Fahrzeug darf nicht unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss geführt werden.

5. Die Nutzung für sportliche Zwecke, Rennen, Zeitmessungen oder auf Rennstrecken ist untersagt.

6. Unsere Fahrzeuge sind mit GPS-Ortungs- und Telematiksystemen ausgestattet. Diese erfassen insbesondere Standortdaten, Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Gaspedalstellung, Launch-Control-Nutzung sowie fahrzeugtechnische Belastungsdaten. Die Daten dienen der Schadensprävention, Beweissicherung und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche. Die aufgezeichneten Daten gelten als geeignetes Beweismittel bei Vertragsverstößen.

7. Der Mieter erklärt, dass seine Erklärungen auch für alle berechtigten Fahrer gelten.

8. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kraftfahrers zu behandeln.

9. Rauchen im Fahrzeug ist strengstens verboten.

10. Eine Reinigung darf nur nach Rücksprache mit dem Vermieter erfolgen.

11. Das Fahrzeug ist bis zum Erreichen der normalen Betriebstemperatur schonend zu bewegen. Vor Erreichen der Betriebstemperatur ist eine Gaspedalstellung von mehr als 50 % sowie eine Motordrehzahl von über 3.500 U/min untersagt.

12. Die Nutzung der Launch-Control-Funktion oder vergleichbarer Startprogramme ist ausdrücklich untersagt.

13. Burnouts, Drifts, Donuts sowie sonstige Fahrmanöver mit erhöhter mechanischer Belastung sind untersagt.

14. Die Deaktivierung oder Manipulation von GPS-, Ortungs- oder Telematiksystemen ist verboten.

15. Das Fahrzeug darf nur mit Super Plus (Oktan 98) getankt werden. Die Verwendung von niedrigerem Benzin führt zu einer Vertragsstrafe von 500 EUR.

16. Der Mieter muss die Betankung mit Super Plus (Oktan 98) durch Tankbelege nachweisen. Ohne Vorlage der Tankbelege wird eine Vertragsstrafe von 500 EUR erhoben.

17. Der Reifenverschleiß darf 0,1mm pro 100km Fahrtstrecke nicht überschreiten. Bei höherer Abnutzung wird pro betroffenen Reifen eine Vertragsstrafe von 50 EUR pro 0,1mm Überschreitung erhoben.

C.Rückgabe des Fahrzeugs und Zahlungsbedingungen

1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

2. Das Fahrzeug ist in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

3. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

4. Mietpreis und Kaution sind im Voraus zu entrichten.

5. Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Ort und innerhalb der Geschäftszeiten.

6. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. Der Vermieter ist berechtigt, über die Kreditkarte oder die Kaution sämtliche offenen Forderungen, insbesondere Schäden an Felgen, Reifen, Lack, Karosserie, Kratzer, Reinigungskosten, Vertragsstrafen sowie sonstige Beschädigungen, abzurechnen oder mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen. Reicht die Kaution nicht aus, ist der Differenzbetrag sofort fällig.

D.Schäden am Mietwagen

1. Technische Störungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

2. Bei Unfällen ist unverzüglich die Polizei zu verständigen und ein vollständiger Schadensbericht anzufertigen.

E.Haftung des Mieters

1. Bei Überlassung an nicht berechtigte Fahrer haften Mieter und Fahrer unbeschränkt.

2. Eine vereinbarte Haftungsreduzierung gilt nur im vereinbarten Umfang.

3. Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrsverstöße, Bußgelder, Gebühren und sonstige Kosten.

4. Der Mieter haftet für alle Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern oder Überbeanspruchung.

5. Die Haftungsreduzierung entfällt insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss, Rennstreckennutzung, nicht genehmigten Auslandsfahrten oder sonstigen schweren Vertragsverstößen.

6. Der Schadenersatz umfasst Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungsaufwand, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Mietausfall.

7. Der Mieter haftet auch für das Verhalten sämtlicher berechtigter Fahrer.

8. Bei nicht vertragsgemäßer Nutzung entfällt der Versicherungsschutz.

9. Sofern ein Fahrzeug als Kaution hinterlegt wird, sind jegliche Schäden am Fahrzeug von der Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Die Haftung des Mieters für Schäden bleibt hiervon unberührt.

10. Bei einem Totalschaden des Fahrzeugs haftet der Mieter zusätzlich zur Selbstbeteiligung (SB) für eine Ausfallentschädigung für entgangene Mieteinnahmen in Höhe des Tagesmietsatzes für 14 Tage. Diese Entschädigung wird unabhängig davon berechnet, ob das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich vermietet worden wäre.

11. Vertragsstrafen: a) Übermäßige Motorbelastung vor Erreichen der Betriebstemperatur: 1.500 EUR je Verstoß b) Nutzung der Launch-Control: 2.500 EUR je Nutzung c) Burnouts, Drifts oder Donuts: 2.500 EUR je Verstoß d) Manipulation oder Deaktivierung von GPS- oder Telematiksystemen: 5.000 EUR je Verstoß e) Nutzung auf Rennstrecken oder bei Zeitmessungen: 5.000 EUR je Verstoß f) Betankung mit Benzin unter Super Plus (Oktan 98): 500 EUR je Verstoß g) Fehlende Tankbelege als Nachweis der Super Plus Betankung: 500 EUR h) Reifenverschleiß über 0,1mm pro 100km: 50 EUR je 0,1mm Überschreitung pro Reifen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. Bereits gezahlte Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche angerechnet.

F.Haftung des Vermieters

1. Schadensersatzansprüche des Mieters sind – außer bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Für zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

G.Außerordentliche Kündigung

1. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere bei unsachgemäßer Fahrzeugnutzung, vorsätzlicher Beschädigung, Täuschung oder unerlaubter Weitergabe an Dritte.

H.Stornobedingungen

1. Bis 8 Wochen vor Mietbeginn: kostenfrei

2. 8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises

3. 4 bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

4. Unter 2 Wochen bis 72 Stunden vor Mietbeginn: 85 % des Mietpreises

5. Weniger als 72 Stunden vor Mietbeginn oder Nichtabholung: 95 % des Mietpreises

I.Bonitätsprüfung

1. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der Vermieter Auskünfte bei Auskunfteien (z. B. SCHUFA) einholen darf.

J.Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht.

2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

3. Ist der Mieter Kaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand Mönchengladbach.

Fragen zu den AGB?

Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte:

📧 cmsportwagenvermietung@gmail.com

📞 +49 177 1956665

📍 Kohrstraße 10-14, 41199 Mönchengladbach